Beide Vorschriften regeln dasselbe. Der Unterschied liegt im Anwendungsbereich — und genau den übersehen viele Prüfsoftware-Anbieter.
DGUV Vorschrift 3 gilt für gewerbliche Unternehmen und wird von den Berufsgenossenschaften überwacht. DGUV Vorschrift 4 gilt für öffentliche und kommunale Einrichtungen und wird von den Unfallkassen überwacht.
Beide heißen „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Inhaltlich sind sie nahezu identisch — die Prüfung läuft gleich ab, die Fristen sind dieselben, die Anforderungen an die prüfende Person auch.
Öffentliche und kommunale Einrichtungen. In der Praxis sind das vor allem:
Entscheidend ist die Trägerschaft, nicht die Tätigkeit. Eine Kita in kommunaler Trägerschaft fällt unter Vorschrift 4, dieselbe Kita in privater Trägerschaft unter Vorschrift 3.
Auf dem Prüfprotokoll sollte die Vorschrift stehen, die für den Betrieb tatsächlich gilt. Ein Schulamt, das Protokolle mit „DGUV Vorschrift 3" bekommt, wird nachfragen — die Angabe passt nicht zu seinem Träger.
Das ist kein formaler Streit um Zahlen: Bei einer Prüfung durch die Unfallkasse wird nach der einschlägigen Vorschrift gefragt. Wer die falsche nennt, weckt den Eindruck, die Grundlagen nicht zu kennen.
Die DGUV hat im Juli 2026 bestätigt, dass sie mit der Überarbeitung und Zusammenlegung beider Vorschriften beginnt. Die Prüfpflichten sollen praxisnäher und stärker am tatsächlichen Risiko ausgerichtet werden.
Bis eine Neufassung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Anforderungen, Regelungen und Fristen unverändert. Wer heute prüft, prüft nach dem geltenden Stand — abwarten wäre der falsche Schluss.
In den Einstellungen wählt der Betrieb einmal aus, ob Vorschrift 3 oder 4 für ihn gilt. Die Prüfprotokolle nennen dann die richtige. Das ist eine Einstellung, keine zweite Software.
Dieser Text ist eine Orientierungshilfe und ersetzt weder die Normtexte noch die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Fassungen der Vorschriften und Normen.