HesaCheck: Prüfungen nach DGUV V3 und V4 dokumentieren

Prüfungen nach DGUV V3 und V4 planen, durchführen und lückenlos dokumentieren. Statt Papierlisten und verstreuten PDFs führen Sie alle Prüfobjekte, Fristen und Nachweise an einem Ort — auf dem Handy vor Ort, am Rechner im Büro.

14 Tage kostenlos testen

Was HesaCheck leistet

Fälligkeiten im Blick

Sie sehen sofort, was überfällig ist, was diesen Monat ansteht und was noch Zeit hat.

Prüfen vor Ort

Prüfobjekt per QR-Code oder NFC-Etikett aufrufen, Messwerte eintragen, Foto machen, unterschreiben.

Lückenloser Prüfer-Nachweis

Jedes Protokoll speichert, wer geprüft hat — mit Name, Personalnummer, Funktion und den Sachkundenachweisen zum Zeitpunkt der Prüfung. Genau das fragt eine Kontrolle nach DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4.

Rundgang durch das Gebäude

Raum für Raum, nach Etagen sortiert. Der Fortschritt bleibt erhalten, auch bei Unterbrechung. Ein Kollege kann übernehmen.

Warnung vor ablaufenden Nachweisen

HesaCheck warnt 60 Tage bevor der Sachkundenachweis eines Prüfers abläuft. Ohne gültigen Nachweis sind durchgeführte Prüfungen angreifbar.

Prüfbereiche

Für Gewerbe und öffentliche Hand

HesaCheck kennt beide Vorschriften: DGUV Vorschrift 3 für gewerbliche Unternehmen, DGUV Vorschrift 4 für öffentliche und kommunale Einrichtungen — Schulen, Kitas, Behörden, Stadtwerke. Sie stellen einmal ein, welche bei Ihnen gilt; die Protokolle nennen dann die richtige.

Preise

Solo — Für kleine Betriebe
29 € pro Monat zzgl. MwSt.
Pro — Für wachsende Teams
69 € pro Monat zzgl. MwSt.
Business — Für Dienstleister
149 € pro Monat zzgl. MwSt.

Vierzehn Tage kostenlos testen. Danach zwölf Monate Laufzeit, anschließend unbefristet mit einem Monat Kündigungsfrist.

Daten in Deutschland

Alle Daten liegen auf eigenen Servern in Deutschland. Kein Cloud-Konzern, keine Übermittlung in Drittländer. Ein vollständiger Export ist jederzeit möglich.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und 4?

Beide heißen "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sind inhaltlich nahezu identisch. Vorschrift 3 gilt für gewerbliche Unternehmen und wird von den Berufsgenossenschaften überwacht. Vorschrift 4 gilt für öffentliche und kommunale Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Behörden und Stadtwerke und wird von den Unfallkassen überwacht. Die Prüfung läuft in beiden Fällen gleich ab.

Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?

Nur eine befähigte Person nach TRBS 1203. Sie braucht eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich. HesaCheck speichert zu jedem Protokoll, wer geprüft hat und welche Sachkundenachweise zum Zeitpunkt der Prüfung vorlagen.

Welche Prüffristen gelten?

Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Die DGUV nennt Richtwerte, etwa sechs Monate für ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen und bis zu vier Jahre für ortsfeste Anlagen. Verbindlich ist immer die eigene Gefährdungsbeurteilung.

Muss eine Prüfung dokumentiert werden?

Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Aufzeichnungen über die Prüfergebnisse, und DIN VDE 0100-600 fordert eine Dokumentation der Prüfung einschließlich Übersichtsplänen. Zur Form macht die Norm keine Vorgaben — eine digitale Dokumentation ist zulässig.

Wo liegen die Daten von HesaCheck?

Auf eigenen Servern in Deutschland. Es findet keine Übermittlung in Drittländer statt. Die Daten lassen sich jederzeit vollständig exportieren.

Was kostet HesaCheck?

Solo 29 Euro, Pro 69 Euro und Business 149 Euro im Monat, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Vierzehn Tage kostenlos testen, danach zwölf Monate Laufzeit und anschließend monatlich kündbar.

Ersetzt HesaCheck die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. HesaCheck unterstützt bei der Dokumentation. Die Gefährdungsbeurteilung und die fachliche Beurteilung durch eine befähigte Person bleiben Aufgabe des Betriebs.

HesaCheck unterstützt bei der Dokumentation. Es ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die fachliche Beurteilung durch eine befähigte Person. Angaben zu Normen und Fristen sind Orientierungshilfen; verbindlich sind die jeweils aktuellen Fassungen.