Nicht jeder Elektriker ist automatisch befähigt. Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen — und eine davon wird regelmäßig übersehen.
Die TRBS 1203 nennt drei Punkte, die zusammen erfüllt sein müssen:
Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen. Wer vor zwölf Jahren die Ausbildung abgeschlossen hat und seitdem im Vertrieb arbeitet, erfüllt ihn nicht.
Der Unternehmer. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm beauftragte Person tatsächlich befähigt ist. Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren.
In der Praxis heißt das: Der Betrieb muss nachweisen können, auf welcher Grundlage er jemanden für befähigt hält. Ohne diesen Nachweis steht die Prüfung selbst auf wackligem Grund.
Bei einer Kontrolle wird nicht nur gefragt, ob geprüft wurde — sondern von wem, und ob diese Person dazu befähigt war.
Ein Protokoll mit einer Unterschrift genügt dafür nicht. Nachvollziehbar wird es erst, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung dokumentiert ist, welche Qualifikation vorlag und bis wann sie gültig war.
Wird ein Sachkundenachweis später erneuert oder verlässt der Prüfer den Betrieb, darf sich der alte Nachweis nicht rückwirkend ändern. Genau deshalb speichert HesaCheck das Prüfer-Profil als Momentaufnahme mit jedem Protokoll.
Sachkundenachweise haben eine Gültigkeit. Läuft sie ab, ohne dass jemand es merkt, sind alle danach durchgeführten Prüfungen angreifbar — auch wenn sie fachlich einwandfrei waren.
Eine Erinnerung mehrere Wochen vor Ablauf ist deshalb keine Bequemlichkeit, sondern der Punkt, an dem sich Prüfdokumentation im Ernstfall bewährt oder nicht.
Dieser Text ist eine Orientierungshilfe und ersetzt weder die Normtexte noch die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Fassungen der Vorschriften und Normen.